Das staatliche Materialprüfungsamt NRW prüft, ob Tapeten mit der MPA-Kennzeichnung den Anforderungen entsprechen, die in den Prüfungsgrundsätzen für Baustoffe der Klasse B1 nach DIN 4102, Teil 1, an schwerentflammbare Baustoffe gestellt und vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin zur entsprechenden Kennzeichnung genehmigt werden.